In den letzten Wochen war es ein echtes Hin- und her bezüglich des MiCa-Entwurfes. Erst schien es so, als wäre ein Dienstleistungsverbot für Proof-of-Work-basierte Kryptowährungen schon so gut wie beschlossen, ehe Stefan Berger als ECON-Vorsitzender eine Verschiebung der Abstimmung beantragte und den strittigen Paragraphen kurzerhand entfernte.
Nachdem es dieser dann doch in den finalen Entwurf geschafft hatte, machte sich erneut die Sorge breit, dass die EU sich dem Fortschritt der Blockchain-Technologie verschließen könnte.
Nun ist klar: Die mit Spannung erwartete Abstimmung war letztendlich eine Abstimmung für den Bitcoin und gegen ein de facto-Verbot von Proof-of-Work in der EU.
MiCa Abstimmung: SPD, Grüne und Linke waren für Bitcoin Mining Verbot
Es hätte sich zwar nicht um ein grundlegendes Verbot von Bitcoin und anderen Proof-of-Work-basierten Kryptowährungen gehandelt, jedoch hätte es einen großen Einfluss auf Dienstleistungen in diesem Gebiet gehabt.
Neben dem Bitcoin Mining wäre unter Umständen auch der Handel mit PoW-basierten Kryptowährungen betroffen gewesen.
Insbesondere die SPD, die Grünen und die Linken hatten sich für das Dienstleistungsverbot eingesetzt.
Auch wenn es nun erst einmal positive Nachrichten zu vermelden gibt und der Proof-of-Work-Konsensmechanismus nicht explizit im MiCa Entwurf behandelt wird, heißt dies jedoch nicht, dass das Thema PoW nun abgehakt ist.
In Zukunft wird das Thema wohl in der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen aufgenommen. Die Nachhaltigkeitsdebatte rund um Bitcoin hat also noch kein Ende gefunden.
Wie geht es mit dem MiCa Entwurf in der EU weiter?
Der MiCA-Entwurf wird nun noch zwischen der EU-Kommission, dem Parlament und dem EU-Rat verhandelt werden.
Komplett abgewendet wurde ein Verbot allerdings noch nicht, da andere Franktionen durchaus noch die Möglichkeit haben, ein Veto einzulegen und das Verfahren so zumindest deutlich abbremsen. Geplant sind die Umsetzungen ohnehin erst für 2025.
Nach einer endgültigen Einigung wird das Gesetz in Kraft treten. Unternehmen kriegen allerdings eine sechsmonatige Übergangsfrist gewährt, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
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